Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung. Geschädigte haben das gesetzliche Recht auf professionelle Schadensermittlung mit 0€ Eigenanteil.
Besteht keine Schuld am Unfall? Dann ist der Gutachter für das Unfallopfer gesetzlich kostenfrei.
*Abrechnung erfolgt direkt über die gegnerische Versicherung.
Das deutsche Verkehrsrecht schützt Unfallgeschädigte. Wer unverschuldet geschädigt wird, muss wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre das Ereignis nie eingetreten. Dazu gehört die Feststellung der Schadenshöhe durch unabhängige Experten.
Durch das Instrument der Sicherungsabtretung entfällt die finanzielle Belastung für den Betroffenen. Das Honorar wird direkt beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend gemacht.
Ein typischer Haftpflichtschaden in der Region: Ein Rollerfahrer übersah beim Abbiegen einen parkenden Kleintransporter. Die volle Haftung lag beim Unfallverursacher.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eindeutig: Die Kosten für ein unabhängiges Unfallgutachten gehören zum erstattungsfähigen Gesamtschaden. Ab einer Bagatellgrenze von ca. 750 Euro steht jedem Betroffenen ein freier Sachverständiger zu. Die Versicherung des Gegners ist zur vollständigen Kostenübernahme verpflichtet.
Neutrale Sachverständige agieren weisungsfrei von Versicherungsinteressen. Ziel ist die exakte Ermittlung von Wertminderung und Nutzungsausfall.
Bei einem Haftpflichtschaden besteht kein Kostenrisiko. Anfahrtswege und Gutachtenerstellung werden nicht dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Koordination erfolgt reibungslos zwischen spezialisierten Fachanwälten und Sachverständigen-Netzwerken wie dem BESA LocalPro Verbund.
Versicherungsgesellschaften versuchen häufig, Schäden unter die Grenze von 750 Euro zu definieren, um eine detaillierte Begutachtung zu vermeiden. Da jedoch oft verdeckte Schäden vorliegen, ist eine fachliche Ersteinschätzung unerlässlich. Ein kostenloser Vorab-Check klärt, ob ein vollwertiges Gutachten notwendig ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht.
Der Geschädigte hat das alleinige Wahlrecht. Es wird dringend empfohlen, dieses Recht wahrzunehmen, um eine objektive Bewertung sicherzustellen.
Bei einer Quotelung werden die Kosten anteilig übernommen. Eine professionelle Beratung vorab stellt sicher, dass der Betroffene über alle Eventualitäten informiert ist.
Nein. Auch bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung der Schadensumme) bleibt der Anspruch auf die Übernahme der Gutachterkosten durch die Gegenseite bestehen.
Termine werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden vergeben – flexibel am Wohnort, Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.